Trennungsunterhalt Göttingen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Im Zuge der Trennung bzw. der schlussendlichen Scheidung müssen sich Ehegatten mit verschiedenen Regelungen bzgl. der Folgesachen befassen. Ein Aspekt hiervon ist der sogenannte Trennungsunterhalt, wobei der Anspruch darauf mit der Trennung beginnt und mit der Scheidung endet. Damit dieser Anspruch entstehen kann, ist es wichtig, dass die Ehegatten getrennt voneinander leben und klar erkennbar auch nicht willens sind, die Gemeinschaft wieder aufleben zu lassen. Damit Trennung / Scheidung und Regelungen zum Trennungsunterhalt unkompliziert erfolgen können, sollten Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Carsten Paulini aus Göttingen ist Fachanwalt für Familienrecht und somit bestens vertraut mit allen Belangen rund um Scheidung und Trennungsunterhalt.
Wann lebt man getrennt voneinander?
Getrennt leben im juristischen Sinne bedeutet nicht zwangsläufig eine tatsächliche, räumliche Trennung. Das Leben in getrennten Wohnungen untermauert die Trennungsabsicht der Ehegatten gut nachvollziehbar, denn das Familiengericht muss von dieser Absicht überzeugt sein. Doch nicht jeder kann sich ein solches Getrenntleben finanziell leisten, daher können Ehepartner auch in derselben Wohnung leben. In solchen Fällen ist es wichtig, dass beide einen klar getrennten Lebensweg gehen und keine gegenseitigen Hilfen im Haushalt geben. Auch Einkäufe und Kontoführungen sollten klar getrennt sein. Im Zweifelsfall sollte – sofern sich beide Partner nicht ohnehin einig sind – der Scheidungswillige das Getrenntleben dokumentieren.
Berechnung des Trennungsunterhalts
Bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts gilt es zunächst den Bedarf des Unterhaltsberechtigten festzustellen. Grundlage hierfür sind die ehelichen Lebensverhältnisse, wobei sich der Bedarf eines Ehegatten nach den gemeinsamen Nettoeinkünften richtet. Nach Abzug berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten sind die Einkünfte hälftig aufzuteilen. Im Folgeschritt gilt es, die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten zu prüfen. Bedürftig gilt im juristischen Sinne ein Ehegatte nur dann, wenn er / sie den ermittelten Unterhaltsbedarf nicht eigens decken kann. Abschließend ist zu prüfen, ob der / die Unterhaltspflichtige imstande ist, den berechneten Unterhalt aus dem Nettoeinkommen zu zahlen. Denn diese/r soll durch die Zahlung natürlich nicht selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Trennungsunterhalt Göttingen – Kontakt zur Kanzlei
Trennung und Scheidung sind für Betroffene oftmals nervenaufreibende und schwierige Phasen. Gerade auch im Hinblick auf die Regelung der Folgesachen wie Trennungsunterhalt. Da Ehegatten in solchen Zeiten oft keinen klaren Kopf dafür haben, sich in die juristischen Feinheiten einzuarbeiten, ist anwaltlicher Beistand dringend anzuraten. Rechtsanwalt Carsten Paulini ist hierbei als Fachanwalt für Familienrecht der richtige Ansprechpartner. Melden Sie sich am besten frühzeitig per Mail, Kontaktformular oder telefonisch in unserer Kanzlei.