Abfindung Göttingen

Traditionelles, britisches Tauziehen

Das Thema Abfindung ist für Arbeitnehmer sicherlich eines der interessantesten im Arbeitsrecht. Abfindungen kommen häufig im Zusammenspiel mit Kündigungen zum Tragen. Daher entsteht schnell der falsche Eindruck, dass Ihnen als Arbeitnehmer grundsätzlich nach Erhalt einer Kündigung eine Abfindung zusteht. Das ist allerdings nicht der Fall!

Was ist überhaupt eine Abfindung?

Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Diese Einmalzahlung soll Ihnen als Arbeitnehmer den Verlust des Arbeitsplatzes bzw. die entstehende Finanzlücke abmildern. Oftmals sind Sie gut beraten, sich rasch an unsere Kanzlei in Göttingen zu wenden. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir mit Kündigungen und Abfindungen regelmäßig zu tun. Wir können Ihnen sagen, ob die angebotene Abfindung angemessen ist und ansonsten entsprechende Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite führen.

Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?

Obgleich ein grundsätzlicher Anspruch nicht besteht, gibt es Umstände, unter denen Sie die Abfindung einfordern können. Ist eine Abfindung vertraglich festgehalten und zwischen den Vertragsparteien vereinbart, haben Sie Anspruch die Abfindung. Oft gibt es solche Vereinbarungen bei betriebsbedingten Massenentlassungen über entsprechende Sozialpläne.

Abfindung nach einem Aufhebungsvertrag

Vielfach werden Sie den Begriff Abfindung auch in Verbindung mit Aufhebungsverträgen lesen. Hier sollten Sie besonders vorsichtig sein und uns um Rat befragen. Ein Aufhebungsvertrag muss nicht per se ein schlechtes Angebot, sondern kann eine diplomatische Alternative zu einer Kündigung sein. Unterschreiben Sie ihn aber nicht blind – auch wenn ggf. eine lukrative Abfindung in Aussicht gestellt ist. Erst nach einer anwaltlichen Prüfung wird sich zeigen, ob der Aufhebungsvertrag für Sie als Arbeitnehmer von Vorteil ist.

Abfindung bei Kündigungsschutzklagen

Abfindungen werden Sie häufig auch im Zuge einer Kündigungsschutzklage antreffen. Insbesondere wenn Arbeitgeber davon ausgehen, dass ihre Kündigung vor Gericht keinen Bestand haben wird, zahlen sie „gerne freiwillig“ großzügige Abfindungen. Arbeitgebern ist dann oft wichtig, das Verfahren schnell erledigt zu haben und nicht noch in einem Gerichtsprozess zu unterliegen. Auch hier sind Sie gut beraten, sich an unsere Kanzlei in Göttingen zu wenden. Wir verhandeln Ihre Abfindung außergerichtlich oder notfalls auch vor Gericht.

Fragen zur Abfindung? - Jetzt Kontakt aufnehmen!

Haben Sie weitere Fragen zur Abfindung oder haben Sie ggf. sogar eine erhalten? Sie möchten nun wissen, wie Sie weiter vorgehen sollten? Rufen Sie uns am besten direkt an und vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei. Denn gerade Kündigungsprozesse sind mit knappen Fristen versehen. Kontaktieren Sie uns alternativ gerne auch über unser Kontaktformular oder per E-Mail.

 

Fachanwälte Arbeitsrecht Kündigung wg. Krankheit

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