Änderungskündigung Göttingen

Traditionelles, britisches Tauziehen

Das Arbeitsrecht kennt verschiedene Arten der Kündigung. An dieser Stelle möchten wir auf eine besondere Variante eingehen. Im Gegensatz zu anderen Kündigungen soll eine sogenannte Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis nicht einfach dauerhaft beenden. Vielmehr ist Ziel einer Änderungskündigung, das aktuell bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden und im Anschluss ein neues unter geänderten Bedingungen fortzuführen.

Arbeitgebern steht es dabei frei, die Änderungskündigung als ordentliche oder als außerordentliche Kündigung aussprechen. Verwechseln Sie die Änderungskündigung indes nicht mit dem Begriff Teilkündigung. Mit einer sogenannten Teilkündigung sollen gegen den Willen der anderen Vertragspartei einzelne Bestimmungen aus dem Arbeitsvertrag herausfallen und der Vertrage ansonsten bestehen bleiben. Dazu können wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht zusammenfassend sagen: Eine Teilkündigung ist grundsätzlich unwirksam!

​Wie auf ein Änderungsangebot reagieren?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Änderungskündigung anbietet, haben Sie verschiedene Möglichkeiten darauf zu reagieren.

  1. Sie können der Änderungskündigung zustimmen.
  2. Sie können das Änderungsangebot unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG annehmen und eine Kündigungsschutzklage erheben.
  3. Oder Sie können das Änderungsangebot ablehnen und Kündigungsschutzklage erheben. Sie scheiden dann vorbehaltlich einer Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen aus und müssen den Prozess abwarten. Gewinnen Sie den Prozess, arbeiten Sie unter den alten Bedingungen weiter. Andernfalls endet das Arbeitsverhältnis komplett.

​Änderungskündigung annehmen, oder nicht?

Die für Sie als Arbeitnehmer wichtige Frage ist nun, ob Sie das Angebot einer Änderungskündigung annehmen sollen oder nicht. Ein pauschales „ja“ oder „nein“ ist an dieser Stelle nicht zielführend. Es kommt einerseits auf die Bedingungen des Änderungsangebots an. Es kommt andererseits darauf an, wie gut die Chancen einen etwaigen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen stehen.

Nicht zuletzt die sicher wichtigste Frage: Was möchten Sie? Den neuen Vertrag annehmen? Die bisherigen Bedingungen beibehalten? Oder haben Sie sich gedanklich schon so weit von Ihrem Arbeitsplatz gelöst, dass Sie ohnehin einen Stellenwechsel anstreben?

Hier müssen Sie eine klare Entscheidung treffen. Erst dann können wir – die Fachanwälte für Arbeitsrecht Suthaus, Rohde & Paulini aus Göttingen – Ihre Interessen sinnvoll vertreten.

​Änderungskündigung – Jetzt Anwälte kontaktieren

Sie haben das Angebot einer Änderungskündigung erhalten und wissen jetzt nicht, wie Sie reagieren sollen? Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Unser erfahrenes Team hoch qualifizierter Anwälte wird sich Ihren Fall vornehmen und die neuen Vertragsbedingungen prüfen. Gemeinsam erarbeiten wir dann das weitere Vorgehen, dass Ihren persönlichen Wünschen am besten gerecht wird.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wichmann-suthaus.de oder rufen Sie uns an unter 0551 / 48 40 65. Gerade in einem ersten Telefonat lassen sich erfahrungsgemäß bereits viele Fragen klären.

 

Fachanwälte Arbeitsrecht Kündigung

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