Kündigung wegen Krankheit
Personenbedingte Kündigung
Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wegen Krankheit fällt in den Bereich der sogenannten personenbedingten Kündigungen. Personenbedingte Kündigungen erfassen diejenigen Fälle, bei denen Ihnen als Arbeitnehmer kein Verschulden vorzuwerfen ist. Anders als etwa bei einer verhaltensbedingten Kündigung, bei der Sie wegen Ihres Verhaltens ggf. vertragliche Vereinbarungen verletzen. So können etwa durch Unfälle verursachte, körperliche Verletzungen dazu führen, dass Sie bestimmte Tätigkeiten nicht mehr auszuführen imstande sind.
Voraussetzung für eine rechtskräftige, personenbedingte Kündigung ist, dass Sie aufgrund persönlicher Fähigkeiten oder Eigenschaften nicht mehr in der Lage sind, künftig eine vertragsgerechte Leistung zu erbringen. Sichern Sie Ihre Rechte im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung durch Beratung von drei erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht aus Göttingen.
Dauernde Leistungsunfähigkeit – Anwalt Kündigung Krankheit
Für den Fall, dass Sie eine dauerhafte Erkrankung erleiden, kann der Arbeitgeber eine Kündigung wegen krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit aussprechen. Die Feststellung einer negativen Gesundheitsprognose meist unproblematisch. Denn abhängig von der vorliegenden Erkrankung ergibt sich, dass Sie ggf. niemals mehr in der Lage sein werden, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
Allerdings muss Ihr Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass Sie als Arbeitnehmer dauerhaft die geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können. In einer weiteren Prüfungsstufe muss Ihr Arbeitgeber außerdem darlegen, dass Ihre Erkrankung eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen bedeutet. Der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist also an mehrere Bedingungen gebunden.
Kündigungen wegen Langzeiterkrankung
Daneben kennt das Arbeitsrecht noch die sogenannten Kündigungen wegen Langzeiterkrankungen. Solche Kündigungen spielen in der gerichtlichen Praxis allerdings eine eher untergeordnete Rolle. Dennoch soll auch dieser Kündigungsgrund an dieser Stelle erwähnt sein. Aufgrund der nach 6 Wochen endenden Entgeltfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber sind solche Fälle weniger belastend sind als unter insgesamt 6 Wochen hinausgehende häufige Kurzerkrankungen.
Angebot von Alternativen – Rechtsanwalt Kündigung Krankheit
Der Arbeitgeber ist vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung verpflichtet, einen leidensgerechten Arbeitsplatz freizumachen, sofern dies möglich ist. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine andere Beschäftigungsmöglichkeit anbieten, bei der Ihre vorliegenden Einschränkungen keine oder nur eine unbedeutende Rolle spielen.
Auch hier muss er beweisen, dass keine alternativen Möglichkeiten der Beschäftigung existieren und die krankheitsbedingte Kündigung die einzige Option ist.
Kündigung wegen Krankheit? - Jetzt Fachanwälte kontaktieren!
Ihr Arbeitgeber gedenkt, Sie wegen Krankheit zu kündigen? Es zeigt sich aber, dass Sie trotz aktueller Erkrankung auf lange Sicht wieder voll einsatzfähig sind (keine Negativprognose)? Oder haben Sie ggf. kein Angebot einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit erhalten, obwohl eine solche gegeben ist? Nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu unserer Kanzlei in Göttingen auf. Wie immer beim Thema Kündigung gilt es, Fristen einzuhalten. Zögern Sie daher nicht zu lange.
Wir – die Fachanwälte für Arbeitsrecht Suthaus, Rohde und Paulini – helfen Ihnen gerne weiter und prüfen die Rechtmäßigkeit der Ihnen zugestellten Kündigung.
Frank Suthaus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian-Karsten Rohde
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Carsten Paulini
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht